Statut zum BDA-Preis Sachsen

Neufassung 2002 

Vorbemerkung

Wesentliche Aufgabe des Bundes Deutscher Architekten ist es, die Qualität des

Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu fördern. 

Der BDA-Preis Sachsen wird mit dem Ziel vergeben, in diesem Sinn vorbildliche

Bauten auszuzeichnen, um die gemeinsame Leistung und das persönliche

Engagement von Architekten/innen und Bauherren zu würdigen. Die Auszeichnung

soll dazu beitragen, das öffentliche Bewusstsein für die qualitätsvolle Gestaltung 

unserer Umwelt zu schärfen und Maßstäbe in der Architekturentwicklung zu setzen.

 

1. Grundlagen des Verfahrens

• Der BDA-Preis Sachsen wird Bauwerken, Gebäudeensembles und städtebaulichen

Anlagen zuerkannt, die in Sachsen realisiert wurden.

• Er soll alle 3 Jahre ausgelobt werden.

• Verantwortlich für die Abwicklung des Verfahrens ist der BDA Landesvorstand

Sachsen. Er erlässt jeweils die näheren Ausführungsbestimmungen und benennt

den zuständigen Organisator.

• Das Verfahren ist nicht anonym.

 

2. Teilnahme und Gebühren

• Zur Einreichung berechtigt sind alle Architekten/innen, ggf. gemeinsam mit ihrem Bauherrn.

• Der BDA Sachsen kann selbst Architekten/innen bemerkenswerter Objekte zur Teilnahme auffordern.

• Vorschläge oder Hinweise auf preiswürdige Bauten werden auch von Dritten erbeten.

• Die Fertigstellung der eingereichten Arbeiten darf maximal 5 Jahre zurück liegen.

• Ein Objekt kann nur einmal zum BDA-Preis eingereicht werden.

• Jede/r Architekt/in kann sich mit mehreren Beiträgen beteiligen.

• Für jedes eingereichtes Objekt wird eine Teilnahmegebühr erhoben, die zur

teilweisen Deckung der Unkosten des Verfahrens dient.

• Für Veröffentlichungen ist ein zusätzlicher Kostenbeitrag zu leisten.

• Die Höhe der Gebühren wird vor der Auslobung vom BDA Landesvorstand Sachsen beschlossen.

 

3. Art der Auszeichnung

• Die Auszeichnung wird in 2 Rängen vergeben:

1. Rang "Architekturpreis BDA Sachsen (Jahreszahl)"

2. Rang "Anerkennung Architekturpreis BDA Sachsen (Jahreszahl)"

 

• Je Rang werden i.d.R. 5 bis 10 Objekte prämiert.

• Die Auszeichnung besteht aus einer am Objekt anzubringenden Plakette mit

Schriftzug (Rang/Jahreszahl/Architekt/in) und je einer Urkunde für Architekt/in

und Bauherr mit Objektbezeichnung, Rang, Jahreszahl, Architekt/in, Bauherr

sowie einer Beurteilung des Objektes durch die Jury.

 

4. Einzureichende Unterlagen

• Einzureichen sind alle zum Verständnis und zur Beurteilung notwendigen Unterlagen wie:

a. Fotos (Hauptansicht des Objektes, Erkennbarkeit von Umgebung bzw.

angrenzender Bebauung, ggf. Aufnahmen des Innenraumes und Details)

b. Zeichnungen wie Lageplan, Grundriss(e), Ansicht(en), Schnitt(e)

c. Kennwerte (Flächen, Rauminhalt, Baukosten)

d. kurze textliche Erläuterung zu Aufgabenstellung, Lösungsansatz,

Konstruktionsprinzipien, Materialien und nicht anderweitig erkennbaren

Besonderheiten

 

• Die Darstellungen (Fotos, Zeichnungen und Text) sind auf maximal 2 Tafeln im

Hochformat DIN A1, vollflächig auf Kapa-Platten 0,5 mm bzw. auf Tafeln mit

gleichem Flächengewicht aufzuziehen.

• Jede Tafel ist mit Objektbezeichnung, Ort, Bauherr, Entwurfsverfasser und

Realisierungszeitraum zu beschriften.

• Die Bezeichnung "BDA-Preis Sachsen" darf auf den Tafeln nicht verwendet werden.

• Zusätzlich zu den Tafeln sind folgende Unterlagen einzureichen:

  

a) 1 Blatt DIN A4 mit:

- Objektbezeichnung und Realisierungszeitraum

- Verfassererklärung / Bestätigung der Urheberschaft

- ggf. Nennung weiterer Mitarbeiter

- Büroanschrift mit Telefon-Nummer und anderen Kommunikationsadressen

- Name und Anschrift des Bauherrn 

b) Vervielfältigungsvorlage mit den wichtigsten Darstellungen und Informationen zum Objekt

c) Kopie des Einzahlungsbeleges für Teilnahmegebühr

 

• Bei Nichtbeachtung o.g. Punkte können Beiträge von der Bewertung ausgeschlossen werden.

 

5. Beurteilungskriterien

• Die einzureichenden Unterlagen müssen eine Beurteilung nach folgenden Kriterien

ermöglichen wie:

- Beitrag zur Entwicklung der Baukulur

- architektonische Gestaltung

- Idee, Funktion, Form und Struktur

- Angemessenheit bezogen auf die Aufgabe

- Einordnung in die Umgebung

- Umweltverträglichkeit

- soziale Aspekte

 

6. Jury

• Der BDA Landesvorstand Sachsen beruft die Jury mit folgender Zusammensetzung:

3 Architektinnen bzw. Architekten, davon mindestens 2 nicht in Sachsen ansässig

1 Kritiker/in oder Fachjournalist/in

1 Person des gesellschaftlichen Lebens (Politiker/in oder Künstler/in)

 

• Zusätzlich sind Stellvertreter/innen zu benennen, so dass eine Jury mit 5 Personen gewährleistet wird.

• Ein Vertreter des Auslobers kann ohne Stimmrecht bei der Jurysitzung anwesend sein.

• Jede an der Jurysitzung teilnehmende Person erhält Nachweis Unkosten für Verkehrsmittel, Übernachtung u.ä. erstattet

• Die Jury ist unabhängig und tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

• Ihre Entscheidungen sind unter Ausschluss des Rechtsweges endgültig und unanfechtbar.

 

7. Veröffentlichung

• Durch eine öffentliche Auszeichnungsveranstaltung und Informationen an Presse

und andere Medien soll, dem Anliegen des BDA-Preises entsprechend, eine breite

Öffentlichkeit erreicht werden.

• Es ist beabsichtigt, möglichst viele qualitätvolle Arbeiten in Ausstellungen und

Veranstaltungen zu präsentieren. Vorzugsweise sind dies alle Arbeiten außer dem

1. Wertungsrundgang.

• In Verantwortung des Auslobers wird eine Broschüre oder vergleichbare

Veröffentlichung erstellt, in der alle ausgezeichneten Objekte und ggf. Arbeiten

weiterer Wertungsrundgänge veröffentlicht werden.

 

8. Einverständniserklärung / Ausschluss / Haftung  

• Mit Abgabe der Unterlagen an den BDA Landesvorstand Sachsen erkennt der

Teilnehmer die Bestimmungen des Statutes und der Auslobung zum BDA-Preis

Sachsen an.

• Er erteilt damit seine Zustimmung zur Veröffentlichung und stellt den BDA Sachsen

ohne Vergütungsansprüche und frei von rechten Dritter alle erforderlichen Unterlagen

zur Verfügung.

• Landschaftsarchitekten/innen und Fotografen werden aus urheberrechtlichen Gründen genannt.

• Der BDA Landesvorstand Sachsen verpflichtet sich, mit den eingereichten

Unterlagen sorgsam umzugehen, übernimmt jedoch für Beschädigung oder Verlust

keine Haftung.

• Der Auslober legt Ort und Zeitraum fest, wo nach Abschluss des Verfahrens und

der Ausstellungen die eingereichten Unterlagen durch die Teilnehmer abgeholt werden

können.

  

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Chemnitz/Dresden/Leipzig, 14.Januar 2002

geändert nach Vorstandssitzung am 16.04.2002

 

 

 

 

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